| Notizen |
- Gleichlautende Abschrift: Frankenthal (Pfalz), den 21.Oktober 1857
Der Untersuchungsrichter am Königlich-Bayrischen Bezirksgericht zu Frankenthal
An das Bürgermeisteramt zu Leimersheim.
Betreff: Untersuchung gegen Martin Weschler, Schneider von Leimersheim, wegen Landstreicherei und Bettelei.
Über den ruf und die Lebensweise des hier verhafteten Weschler wollte baldgefälligst berichtet und hierbei angegeben werden, ob derselbe schon Strafe erlitten und seit wann er auswärts herumstreicht.
Hochachtungsvoll
(Haftsache)
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Leimersheim,26. Oktober 1857
Seiner Wohlgeboren dem Bayrisch Kgl. Untersuchungsrichter am Bezirksgericht zu Frankenthal.
Betreff: Untersuchung gegen Martin Weschler, Schneider von Leimersheim, wegen Landstreicherei und Betrugs.
In Gemässheit des verehrlichen Auftrags vom 21. d. Mts. beehrt sich gehorsamst zu berichten, dass Rubrikant einen überaus schlechten Lebenswandel führt, ein arbeitsscheuer Mensch ist.
1. Unterm 14.Mai 1847 u. 20.April 1848 wegen Entwendungen im hiesigen Bereich
2.unterm 1.A1849 wegen Diebstahls bei dem hiesigen Lehrer Camissar
3. unterm 19.Juni 1849 wegen Entwendungen in Rheinzabern
4. unterm 24.Juli 1849 wegen Entwendungen vom Bayr. kgl. Zuchtpolizeigericht in Landau verurteilt worden ist, - ferner daß derselbe wegen Entwendungen von Hemden zu Ruchheim und Entführung eines Kindes zu Sondernheim eingezogen und nach Landau eingeliefert worden ist, nun aber das Resultat der gegen ihn gehabten Untersuchung diesseits nichts bekannt ist und endlich daß derselbe als er sich nicht im Gefängnis befand, sich der Landstreicherei und dem Betteln hergegeben hat und seit etwa einem halben Jahr nicht wieder hierher gekommen ist.
Mit aller Hochachtung
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Frankenthal, den 8.Dezember 1862
An das Bürgermeisteramt Leimersheim
Betreff: Untersuchung gegen Martin Weschler, Siebmacher und dessen Ehefrau Elisabetha Wehner wegen Diebstahls.
Obige Personen sind und noch mit anderer beschuldigt zu Darmstadt aus einer Scheune 5 Säcke Kartollfeln gestohlen zu haben und sollen sehr schlechte Subjekte sein.
Ich ersuche um Bericht über deren Ruf, Verhaltensweise und frühere Strafen. sollten dieselben Zuhause sein, so wollen deren Legitimationspapieren und Pässe in Beschlag genommen
und anher gesendet werden.
Mit Hochachtung
der kgl. Untersuchungsrichter Frankenthal
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Leimersheim,den 8.November 1864
Sr. Hochwohlgeborenen Kgl. Polizeikommissar in Dürkeim
Untersuchung gegen die Eheleute Martin Weschler und Elisabeth Wehner zu Leimersheim wegen Entwendung von Kartoffeln zu Niederkirchen
In Gemässheit des verehrlichen Auftrages vom 21.Mts. beehrt sich Euer Wohlgeboren zu berichten:
1. daß die Eheleute Weschler ihre Geschäfte als Regenschirmflicker Zuhause betreiben und schon seit Mitte September von hier abwesend sind und sie daher der ihnen zur Last gelegten Entwendung nicht vernommen werden konnten.
2. Daß Weschler selbst von frühester Jugend an sehr viel Neigung zum Stehlen hatte und fortwährend einen Lebenswandel führte, der als schlecht bezeichnet werden kann, und unterm 14.März 1847 und 20.April 1848 wegen Entwendungen im hiesigen Bereiche, untern 7. August wegen Diebstahls bei dem hiesigen Tagner Baptist Camissar unterm 19.Juni 1855 wegen Entwendung am Haus in Rheinzabern am 21. Februar 1855 wegen Entwendung von Holz vom Königl. Zuchtpolizeigerichte in Landau verurteilt wurde, dann im Jahr 1857 wegen Entwendung von
3. Hemden zu Ruchheim und Entführung eines Kindes von Sondernheim, dann wegen Landstreicherei und Betrug in Untersuchung sitzend und darum Resultate diesseits nicht bekannt geworden sind und endlich daß ihn und seine nunmehrige Frau des badischen Landes verwiesen sind.
4. daß er und seine nunmehrige Ehefrau Elisabeth Wehner ehelichte, die sich nie dameim aufhielt, so viel bekannt geworden, längere jahre und schon zu Lebzeiten ihres Mannes mit ihm hart umgegangen ist und in Konkubinat mit ihm gelebt hat und über deren anderweitigen Ruf keine Auskünfte zu erteilen mag.
Hochachtungsvoll
das Bürgermeisteramt
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